Ambulante Pflege

Pflegeleistungen

Wir unterstützen Sie gerne bei den Dingen des täglichen Lebens und übernehmen die pflegerische Grundversorgung im Bereich der Körperpflege, Aktivierung oder Ernährung. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Ihre individuellen Wünsche und Gewohnheiten bewahrt werden und Sie sich weiterhin geborgen und sicher in den eigenen vier Wänden fühlen. Wir beraten Sie gern bei der Beantragung dieser Leistungen bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse. 

Wir versorgen Sie nach ärztlicher Verordnung – zuverlässig und professionell. Zu Leistungen der Behandlungspflege gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel, Kompressionsverbände, Überwachung von Blutdruck, Puls, Blutzucker, Verabreichen von Spritzen und vieles mehr. Bei uns sind Sie in sicheren Händen. 

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist Teil unserer häuslichen Pflegehilfe.

Reinigen der Wohnung und Wäsche waschen – es sind vor allem die täglichen Dinge im Haushalt, denen sich ältere und pflegebedürftige Menschen oft nicht mehr gewachsen fühlen.

Innerhalb der Leistungen der Grundpflege ist es möglich, das Reinigen der Wohnung, das Waschen und die Pflege der Kleidung sowie die Einkäufe von unseren PflegedienstmitarbeiterInnen übernehmen zu lassen.

Diese Leistungen können zusätzlich über Betreuungs- und Entlastungsleistung abgerechnet werden (ein Betrag von bis zu 131 € im Monat wird von der Pflegekasse übernommen. Weitere Leistungen sind bei Selbstübernahme der Kosten jedoch möglich.

Unsere speziell weitergebildeten Fachkräfte versorgen und unterstützen Patienten mit begrenzter Lebenserwartung und einer schweren Erkrankung zu Hause. Im Zentrum der Versorgung stehen die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Patienten und deren Angehörigen. Somit wird dafür Sorge getragen, dass die Patienten ein selbstbestimmtes Leben in Würde bis zuletzt führen können.

Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 2 SGB XI in den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich zu erfolgen. Die Pflegegrade 4 und 5 können bei Bedarf auch einmal im Vierteljahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. 

Die Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen zu unterstützen, ihnen regelmäßig Hilfestellung sowie praktische pflegefachliche Unterstützung zukommen zu lassen. Unsere Beratungsbesuche erfolgen stets persönlich in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person. 

Um Pflegegeld kontinuierlich zu erhalten, ist der Nachweis über die Inanspruchnahme eines regelmäßigen Beratungsbesuches erforderlich.

Unsere Standorte befinden sich in Osterode, Bad Sachsa und Northeim.